Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg nicht übersteigt.
15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h
16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)
Wird einem Bewerber beim Umtausch des blauen Führerausweis die Kategorie A1 gutgeschrieben, wird diese im FAK mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h beschränkt
keine
Ja. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Ausgenommen Inh. Kat. B oder B1.
Website anerkannte Kursveranstalter
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
nicht erforderlich
Ausnahme:
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1
keine
ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1.
12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig.
4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.
Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:
Ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kat. B, B1. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.
F, G, M
Ein Motorwagen der Kategorie B, der eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h erreicht.
Medizinische Anforderungen: A, A-, A1, B, B1, F/G, M
besseres Auge: 0,5/schlechteres Auge: 0,2 (einzeln gemessen)
Einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren Auges < 0,2): 0,6
Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld horizontal minimal 120 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 50 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 20 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad normal sein. Einäugiges Sehen: normales Gesichtsfeld bei normaler Augenbeweglichkeit.
Keine einschränkenden Doppelbilder.
Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit.
Keine Abhängigkeit. Kein verkehrsrelevanter Missbrauch.
Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken.
Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.
Eine Übersicht der Preise für unsere Fahrstunden für die Kategorie b.
Handgeschaltet auf Anfrage möglich.
Einmalige Administrativ- und Versicherungspauschale CHF 100.-
Treffpunkt muss mit dem Fahrlehrer abgemacht werden. Wir empfehlen die Standorte an Bahnhöfen weil diese Standorte näher an den Prüfungsgebieten sind und somit mehr Zeit zum Üben bleibt.